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Dr. Ulrich Heibach
Am 19. Januar 1300 stellte König Albrecht in Ulm dem Grafen von Jülich eine Urkunde aus. Darin sagte er ihm zu, die Schulden für Dienstleistungen unter anderem bei seiner Königskrönung bis Ostern zu zahlen, andernfalls werde er ihm die Stadt Sinzig (opidum in Syntzyche) für die geschuldete Summe als Pfand zuweisen1).
Doch das Geld wurde nicht gezahlt, und so wurde der Graf kurz darauf neuer Herr über Stadt, Bewohner und zugehöriges Umland und blieb dies auch. Rechtlich war der König noch Eigentümer, unter anderem mit der Möglichkeit, jederzeit für die in der Urkunde genannte Summe Sinzig zurückzuerwerben: tatsächlich hat er das nie versucht, konnte und wollte es wohl auch nicht2).
So endete für Sinzig und die unmittelbare Umgebung die Epoche des Reichsgutes3). Die Frage nach den Gründen dafür führt zu einer anderen, grundlegenden Frage, jener nach der Aufgabe und Bedeutung, die das Reichsgut Sinzig für die Könige besaß.
Aus dem Jahr 762 stammt die erste Nachricht, die wir von Sinzig und dem Reichsgutbesitzen. Am 10. Juli des Jahres wurde einer erhaltenen Urkundenabschrift zufolge in der dortigen Pfalz beziehungsweise dem Pfalzort (Sentiaco pala-tio) vor König Pippin, dem Vater Karls des Großen, der Fall des Klosters Kesseling behandelt, das im Gebiet von Sinzig lag4).
Zwischen beiden Ereignissen liegen nicht nur gut 500 Jahre, sondern auch grundlegende Entwicklungen im gesamten Reich und seinen Teilen, etwa in sozialer, wirtschaftlicher, rechtlicher und verfassungsgeschichtlicher Hinsicht. Auch die Geschichte Sinzigs wurde von diesen Wandlungen wesentlich geprägt.Das Gebiet um Sinzig stand schon zur Zeit der Merowinger unter königlicher Verfügung und war vermutlich anfangs dem Kastellort Remagen zugeordnet. In karolingischer Zeit war Sinzig Verwaltungsmittelpunkt eines Fiskus. Dabei handelt es sich vergleichbar den Verhältnissen in anderen Krongütern5) um einen großräumi-gen königlichen Verwaltungsbezirk unter der Leitung eines obersten Fiskalamtmannes. Den Mittelpunkt bildete ein eigenbewirtschafteter Fron- oder Salhof in Sinzig, zu dem dienst- und abgabenpflichtige Ländereien (Hufen) in der Umgebung, etwa in Westum und Koisdorf, gehörten. Der Amtmann verwaltete die Einkünfte aus landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugung sowie aus dem Marktbetrieb. Für verschiedene Aufgaben standen ihm königliche Dienstleute zur Verfügung: zum Beispiel Kellermeister, Pferdehüter, Förster, denen zur Versorgung je eine Hufe Land zugewiesen war. Außerdem besaß er umfassende Gerichtsvollmachten. Wegen der großen Entfernung im Fiskus - das Gebiet reichte vom Rhein bis an die Hohe Acht und von der Kohl-Straße beziehungsweise dem Oberlauf des Vinxtbaches bis fast an die Ahr, an deren Unterlauf bis nördlich der Ahr - gab es weitere dem Haupthof zugeordnete, selbstbewirtschaftete Fronhöfe (sog. Nebenhöfe), wahrscheinlich in Königsfeld, Franken. Löhndorf, später wohl auch in Kaltenborn, denen ebenfalls ein Amtmann vorstand.
Der größte Teil des Gebiets war waldbedeckt. Siedlungen wie Heckenbach oder Dedenbach sind erst später entstanden. Die entlegenen Wälder dienten der Jagd und bildeten schier unerschöpfliche Nahrungsreserven. Zu ihrer Erschließung bestanden einzelne Forsthufen, etwa in Kaltenborn und vielleicht in Blasweiler. Der Fiskus war weitestgehend geschlossenes königliches Gebiet, was aber nicht ausschloß, daß in dichter besiedelten fruchtbaren Teilen, etwa um Sinzig, einzelne nichtkönigliche Besitzungen bestanden, deren Bewohner dem König nicht unmittelbar zu Abgaben und Dienst verpflichtet waren.
Für die Könige war Sinzig eines von vielen Krongütern entlang dem Rheintal, das sich durch sein waldreiches Hinterland und seinen Weinbau auszeichnete. An der Rheintalstraße verkehrsgünstig gelegen, diente es ihnen von Zeit zu Zeit als Etappenstation. Entsprechend stand beim (Haupt-) Wirtschaftshof neben der königlichen Eigenkirche, die in Sinzig wahrscheinlich schon früh auch Pfarrfunktion besaß, ein Herrenhaus6) mit repräsentativen Räumlichkeiten in geeigneter Größe zur Verfügung: anders als im militärischen Aufmarschgebiet um Düren sind aber keine längeren Aufenthalte anzunehmen. Erst der Bau der Aachen-Frankfurter Heerstraße, wahrscheinlich Ende des 8. Jahrhunderts7), brachte Sinzig die Rolle eines Verkehrsknotenpunktes zwischen den beiden Kernräumen des Karlsreiches, dem Rhein-Main-Gebiet und dem Aachener Raum. Sinzig wurde endgültig Pfalzort: ein Ausbau der Hofgebäude ist anzunehmen. Mit den Bruderkriegen zwischen den Söhnen Karls erhielt der Ortwegen der Nähe zur Rheinenge bei Andernach auch militärische Bedeutung. die sich später zu verschiedenen Zeiten fortsetzte. Durch die Reichsteilung rückte der Fiskus an den Rand des Lotharreiches, die Durchreisen oder Aufenthalte des Königs wurden seltener oder blieben aus. So war auch die Notwendigkeit zur Selbstbewirtschaftung der Fronhöfe nicht mehr zwingend. Für viele Krongüter ist daher eine Verlehnung anzunehmen.
In dieser Zeit war es sicherlich für Sinzig bedeutsam, daß Lothar l. kurz vor seinem Tode 855 dem in engster Beziehung zum Herrscherhaus stehenden Aachener Marienstift an diesem Ort mit seinem sicher bedeutsamen Weinbau. von dem zuvor bereits die Abtei Stablo Einkünfte bezog, wichtigen Besitz am Rhein verschaffte. Die Schenkung von Kirche, Ländereien und Pfarrzehnt gewährleistete für den Fiskus fortan eine enge Verbindung zu Aachen, dem Zentrum des Reiches. Die Versorgung des Stifts war für das Reichsgut wirtschaftliche und politische Funktion gleichzeitig. Sinzig blieb fortan in hohem Maße geschlossener, den Königen unmittelbar nutzbarer Reichsbesitz. auch als der Schwerpunkt ihrer Herrschaft sich unter den Ottonen nach Ostsachsen verlagerte. Wegen der Verkehrslage war es weiterhin Etappenpunkt, wenngleich Aufenthalte von Königen in dieser Gegend nur für Boppard. Koblenz, Andernach und Bonn bezeugt sind. Auch wenn der König in der Nähe weilte, griff er gegebenenfalls auf die Sinziger Erträge zurück.
Eine Veränderung trat aber ein, weil die Könige sich seit dem 10. Jahrhundert besonders auf die Reichskirche stützen konnten. Die Reichsgüter verloren an Bedeutung und wurden nicht selten an die Kirche übertragen. So erklärt sich die Schenkung des gesamten Reichsguts Sinzig an den bedeutenden Bremer Erzbischof Adalbert für dessen Reichsdienste 1065. Nur kurzfristige reichspolitische Ereignisse verhinderten es, daß der Akt wirksam wurde8)'.
Der Investiturstreit führte zu einer neuen Situation in der Reichsgutverwaltung. Der König verlor mit der Reichskirche eine wesentliche Stütze seiner Macht und war nun besonders stark auf das Reichsgut angewiesen. Generell nahm seit Heinrich IV. die Bedeutung der Dienstleute (Ministerialen) zu. nicht zuletzt in der Verwaltung der Reichsgüter. Als Helfer waren sie meist zuverlässiger als etwa mit der Aufsicht betraute Grafen, die zunehmend auch den Ausbau eigenständiger Herrschaftspositionen anstrebten. Dies war besonders im nördlichen Rheinland wichtig, wo die verbliebenen Reichsgüter nicht mehr wie in anderen Gegen-den durch Hausgut vermehrt werden konnten9).
Hier, wo der Einfluß des Kölner Erzbischofs, der auch in der Friedenswahrung eine wichtige Rolle spielte, rasch zunahm, betraute spätestens Heinrich V. (1106 -1125) die wohl mächtigsten Ministerialen im nördlichen Mittelrheingebiet mit der Verwaltung des in seiner äußeren Ausdehnung noch weitgehend unveränderten Reichsbezirks Sinzig und vermutlich auch mit der Aufsicht über die benachbarten Reichsgüter Remagen und Andernach. Die Nähe der 1071 wieder erbauten, mit einer bedeutenden Zollstelle verbundenen Reichsburg Hammerstein ermöglichte auch den nötigen militärischen Schutz. Die bisher noch kaum beachtete Hammersteiner Verwaltung wirft ein neues Licht auf die Bedeutung der späten Salier und Lothars von Supplinburg für das Reichsgut Sinzig und den nördlichen Mittelrhein. In diesem Gebiet konnte zur Zeit des Regierungsbeginns Friedrich Barbarossas der König bei einem Aufenthalt immerhin zwei Drittel der Naturalienmenge erwarten, die ihm in der Gegend von Aachen-Düren zustand. Einen großen Teil dazu steuerte Sinzig bei10). Unter den Hammersteiner Ministerialen wurde die Rodung und Besiedelungweiter Teile des Hinterlandes, unteranderem um Heckenbach, vorangetrieben.
Die Regierungszeit Friedrichs l. (seit 1152) erbrachte eine völlige Veränderung der Lage. Die Schenkung Andernachs an den Kölner Erzbischof 1167 und die wahrscheinliche Verpfändung Remagens vor 1 189 an einen Lehnsmann des Kölners, den Grafen von Berg, führten zur Umfassung Sinzigs durch kölnische Besitzungen und Einflußgebiete. Der Schutz durch die Burg Hammerstein erschien allein nicht mehr ausreichend, so daß der König die Verwaltung verstärkt auch durch Sinziger Ministerialen organisieren mußte. Das Fehlen einer Burg in Sinzig hat vielleicht auch beim wahrscheinlichen Ausbau des Königshofes eine Rolle gespielt. Unter Barbarossa, der auch den mächtigen Bolandener Ministerialen Dienstlehen in Sinzig zuteilte, wurde das Reichsgut als (von Süden aus gesehen) letzter dem König zur Verfügung stehender Reichsgutbezirk am Rand zum antistaufisch gesinnten Niederrhein-gebiet immer mehr zu einem Stützpunkt; nur drei Züge dieses Königs ins nördliche Rheinland sind für die Zeit nach 1167 bekannt, zweimal machte er dabei in Sinzig Station: 1180 kam er von Worms, empfing in Sinzig Gesandte des französischen Königs und zog zurück nach Würzburg. Für seinen Sohn, König Heinrich VI., sind zwei Aufenthalte bezeugt11).
Spätestens in den unruhigen Zeiten des Doppelkönigtums (ab 1198) hat sich das Fehlen einer Burg nahe Sinzig noch stärker bemerkbar gemacht. Daher begann König Philipp wahrscheinlich um 1204 mit Planungen für eine Neuorganisation der Verwaltung: 1206 wurde die Reichsburg Landskron errichtet. Burgbefehlshaber und vermutlicher Reichsgutverwalter wurde Gerhard. Er ist vielleicht erst kurz zuvor vom König, im Einvernehmen mit den Hammersteiner Ministerialen, nach Sinzig verpflanzt worden. Den neuen Bezirk Sinzig-Lands-kron nutzte König Philipp sofort für die Abhaltung von zwei Hoftagen - ein Zeichen besonderer Bedeutung -, und auch Otto IV. hielt sich 1212 dort auf. In der Folgezeit ist aber die Landskron. der auch das weite Hinterland um Königsfeld und Heckenbach zugeschlagen wurde, aus dem Sinziger Bezirk herausgelöst worden. Das hat sich aber nicht negativ ausgewirkt, solange der Burgbefehlshaber auch das Reichsgut verwaltete und der Einfluß des Königs gesichert war.
Inzwischen hatte sich die innere Beschaffenheit des Reichsguts gegenüber früheren Jahrhunderten völlig gewandelt. Wie überall im Rheinland hatten sich im 12. Jahrhundert durch das verstärkte Aufkommen der Geldwirtschaft die grundherrschaftlichen Strukturen begonnen aufzulösen. Die enge Bindung der Hufeninhaber an die Fronhöfe ließ nach. Die geschuldeten Dienste waren geringer geworden oder schon ganz entfallen. Zunehmend mußte nur noch von einem bestimmten Grundstück ein -ungeachtet der Preisentwicklung - auf Dauer festgesetzter Geldbetrag gezahlt werden. Der Inhaber des Fronhofs und die ehemals abhängigen, jetzt freien Hufeninhaber, die ihr Land bald sogar vererbten, setzten ihre Ernteerträge zunehmend gegen Geld ab. Neben dem königlichen Fronhof, einigen in Sinzig begüterten Stiften und Klöstern und den großen, auswärtigen Reichsministerialen von Hammerstein und Landskron hatten auch die Sinziger Ministerialen, unter anderem die Gude, die vom Fronhof, Koz und von Koisdorf Ländereien als Entschädigung für ihre vor allem militärischen Ritterdienste inne. Nur noch ein kleiner Teil der agrarischen Erträge im Reichsgut wurde vom Königshof erwirtschaftet. Auch diese wurden überwiegend in Geld umgesetzt, weil die Königsaufenthalte seit Friedrich II. nur noch sehr selten erfolgten.
Viel wichtiger aber waren in der Stauferzeit andere Einkünfte aus dem Reichsgut, unter anderem die Bede, eine Steuer, die die Bewohner als Gegenleistung für Schutz und Schirm an ihren Herren zahlten, ferner zeitweilige Sondersteuern, Steuern der Juden - ihre Zahl war in Sinzig nicht gering - sowie kleinere Zölle. Die Summe dieser Erträge war hoch, und obwohl auch die Hammersteiner einen Teil davon beanspruchen konnten, waren die direkten Einnahmen des Königs so hoch, daß man Sinzig neben dem Reichszoll in Hammerstein als seine weitaus ergiebigste Einnahmequelle unter den Reichsgütern im nördlichen Rheinland bezeichnen kann.
Ehe die Gelder an den König gingen, durfte der Amtmann Gerhard von Sinzig beziehungsweise von Landskron seine Verwaltungsausgaben aus den Erträgen decken. Unkosten entstanden ihm zum Beispiel aus Reisen im Rheinland - seit 1216 hatte er die Aufsicht über die verbliebenen Reichsgüter am Niederrhein und in der Eifel, wenngleich dies ohne größere Bedeutung blieb -, Reisen in Begleitung des Königs auch nach Süddeutschland, militärischen Ausgaben und Schäden.
Während Sinzig, das sich im 13. Jahrhundert langsam zur Stadt entwickelte, des Schutzes der Burg bedurfte, war die Burg auf die Hilfe von Sinziger Ministerialen angewiesen, die dort ihren Dienst taten. Man kann sich vorstellen, daß dieses Verhältnis nicht unbeeinflußt blieb. als nach dem Tode Wilhelms von Holland 1256 die Präsenz des Königtums im Reich für fast 20 Jahre weitestgehend fehlte. Die Verbindung der Ministerialen zu ihrem Herrn riß ab; ihnen fehlte die ursprüngliche Aufgabe, so daß einige begannen, selbständig Herrschaftsrechte in Sinzig zu entwickeln, aus denen später von der Reichsstadt unabhängige Reichslehen oder Adelshöfe mit Sonderstatus wurden. Aus höheren Ministerialen wurden im 13. Jahrhundert wie überall im Reich Niederadelige.
Die Gerichtskompetenzen des Amtmannes reduzierten sich. Da wohl kaum noch Gelder an den König gezahlt wurden, wurde die Verwaltung einfacher, hat sich der Landskroner wahrscheinlich überwiegend um seine Burg gesorgt, er, der seit 1248 als Herr von Landskron bezeugt ist, hat sie bald zum Mittelpunkt einer Reichslehnherrschaft entwickelt12). Hauptfaktor im Reichsgut wurde nun die werdende Stadt. Viele Ministerialen, denen der soziale Aufstieg zum Niederadel nur teilweise gelang, sind später kaum noch von der übrigen Bürgerschaft zu unterscheiden.
Als Rudolf von Habsburg (1273 - 1291) in anderen Teilen des Reiches zum Teil sehr erfolgreich die Reichsbesitzungen wiederherstellte, ja sogar ausbaute, und sich in besonderer Weise auf die Reichsstädte stützte, hatte sich die politische Situation im Rheinland so verändert, daß es nicht mehr sinnvoll schien, im Stile der Staufer königliche Macht hier besonders durch die Beherrschung von nun kaum noch zu schützenden Stützpunkten ausüben zu wollen13).
Viel nutzbringender war es, auf seifen der in Konkurrenz zum Erzbischof und späteren Kurfürsten von Köln - er beanspruchte eine Mitsprache im Reich und über das Reichsgut -zu Territorialherren aufsteigenden Grafen und Herren Einfluß im Niederrheingebiet auszuüben. Vermutlich hätte Rudolf Sinzig zumindest zeitweilig wieder seiner unmittelbaren Verfügung unterstellen können. Stattdessen hat er 1276 das Reichsgut verpfändet, an den Grafen von Jülich, einen ihm besonders verbundenen Helfer. Der Pfandbesitz wurde durch den Kölner gestört, und so konnte König Adolf von Nassau Sinzig noch mehrmals im politischen Kräftespiel des nördlichen Rheinlands einsetzen, bis es 1300 an Jülich gegeben wurde und dort verblieb.
Die Verpfändung Sinzigs rührt aus der Situation. daß das noch immer starke Königtum in einer Landschaft Helfer entschädigen und an sich binden mußte, in der es kaum noch präsent und fast kein Reichsgut mehr vorhanden war.
Wie im Falle der Verpfändung, so ist für Sinzigs jeweilige Bedeutung als Reichsgut zu allen Zeiten neben der Machtfülle der Könige besonders die verfassungsgeschichtliche Situation des Rheinlands und die Beziehung dieser Region zum Königtum bestimmend gewesen.
Anmerkungen;
Th. J. Lacomblet Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins. Bd. 2 (Düsseldorf 1846), nr. 1042
Die Pfandsumme ist bald wegen anderer Leistungen der Grafer für das Reich - dazu zählte auch der Sinziger Schloßbau -drastisch erhöht worden; ein Rückerwerb war praktisch unmöglich. Das Pfand und der Pfandnehmer verblieben aber inr einer gewissen Beziehung zum König
Dazu meine jüngst erschienene Veröffentlichung: U. Heibach Das Reichsgut Sinzig = Rheinisches Archiv 122) (Bonn 1989), auf die sich die folgenden Ausführungen weitestgehend stützen. Nur in einigen Fällen wird auf bestimmte Stellen verwiesen, die übrigen Zusammenhänge sind annand des Inhaltsverzeichnisses leicht auffindbar.
Dazu ebd. S. 67.
Vgl. das um 800 verfaßte Capitniare de villis (K. Gareis Die Landgüterordnung Kaiser Karls des Großen, Capitulare de villis vel curfis impeni. 1895). Dazu W. Metz. Das karolingische Reichsgut, 1960, S. 77ff. u. 144ff.. sowie u. a. D. Flach, Zur Geschichte des Dürener Reichsgutes, in: Dürener Geschichtsblätter 71 (1982), s. 5-20, hier S. 6-8.
Vgl. die Verhältnisse in Düren: Flach (wie Anm. 5. S. 7f., dorf auch zu den Herrenhäusern generell
Heibach (wie Anm. 3), S. 170f.
Adalbert wurde schon 1066 aus der Alleinherrschaft als Regent des Reiches verdrängt: 1072 starb er.
Einen König mit größerem Hausgut im nördlichen Rheinland gab es nicht mehr.
Vgl. Heibach (wie Anm. 3). S. 257f. zum königlichen Tafelgüterverzeichnis von 1152/53. Aachen mußte 8, Düren und Konzen je 2 sowie Remagen, Sinzig, Hammerstein und Andernach ebenfalls je 2 Servitien liefern
Vgl. ebd. S 212-214, auch Anhang S. 356f
Dazu V. Rödel, Die Entstehung der Herrschaft Landskron, in Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 6 (1980). S. 43-67,
Zur Bewertung der Wiedererwerbungen durch König Rudolf jetzt auch A. C. Schlunk, Königsmacht und Krongut (Stuttgart 1988), S, 175 u.206f.